Haftung der Ehefrau für Hauskredite
24.07.2011
In unseren Mandantengesprächen in Familiensachen erleben wir es immer wieder:
Beide Ehegatten haben den Kredit unterzeichnet der das gemeinsame Familienheim finanzieren soll. Während der Ehezeit ist dies vielfach kein Problem.
Das Problem tritt vielfach erst zu Tage, wenn der Hauskredit, bedingt durch die Ehescheidung nicht mehr bedient werden kann.
Dann treten die Banken vielfach an die Ehefrau heran und fordern die Ablösung des Hauskredits, oft mehr als 100.000 EUR.
Die Ehefrau habe schließlich den Darlehensvertrag mitunterzeichnet und auch beim Notar sich der sog. sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen. Ob die Ehefrau berufstätig sei oder nicht spiele dabei keine Rolle.
Dabei gilt nach der Rechtsprechung des BGH dass die Ehefrau nicht in jedem Fall zur Zahlung herangezogen werden darf. Gerade wenn die Ehefrau kein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Darlehensauszahlung hat und bei Darlehensunterzeichnung auch nicht in der Lage gewesen wäre, den Darlehensvertrag zu bedienen, dürfen Banken sie nicht einfach zur Zahlung aus dem Vertrag heranziehen.
Unserer Kanzlei in solchen oder vergleichbaren Fällen vielfach in der Lage den Mandantinen zu helfen und sie von der Zahlungspflich zu befreien.
Für eine persönliche Beratung zur Beurteilung Ihres Falles stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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