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Schiessl & Schiessl Rechtsanwälte

Arbeitsrecht

Rechtsquellen

In der Arbeitswelt gibt es häufig Streitpunkte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zwischen Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Anders als in vielen anderen Rechtsgebieten ist "das Arbeitsrecht" nicht kodifiziert, d.h. nicht in einem einzigen Gesetz enthalten, sondern bildet sich aus vielen unterschiedlichen Gesetzen, die ineinandergreifen. Neben dem BGB sind hier gleichsam das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz, um nur einige wenige zu nennen, zu berücksichtigen.

 

Unsere Leistung

"Kein Thema prägt uns heute so sehr wie unsere Arbeit"

Wurde die Kündigung zu Recht ausgesprochen ?
Kann ich mein Arbeitszeugnis wirklich verwenden ?
Ist eine Abfindung zu zahlen ?

Alle diese Fragen können Arbeitnehmer oder Arbeitgeber heute nicht mehr sicher beantworten. Gesetzesdickicht und Rechtsprechungswald verunsichern den Rechtsuchenden.
Arbeitnehmerrechte sind zum Spielball der Politik geworden und verändern sich täglich.
Eine qualifizierte und sachliche Beratung ist gerade in diesem zentralen Lebensbereich unumgänglich.
Zentraler Punkt des Arbeitsrechtes ist die Kündigung durch den Arbeitgeber. Soweit das Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate bestanden hat und mehr als 5 Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sind, bedarf es für die Rechtfertigung einer Kündigung eines besonderen Grundes. Für das Vorliegen eines solchen Grundes kommen sowohl die Person des Arbeitnehmers, als auch betriebliche Gründe in Betracht.
Auch über das Arbeitsverhältnis hinaus bestehen besondere Ansprüche des Arbeitnehmers. Einer der häufigsten Ansprüche ist dabei die Erstellung eines Arbeitszeugnisses. Hier machen unzählige Formulierungsvarianten den Arbeitnehmern und Arbeitgebern erhebliche Probleme. Dabei kann das Weglassen eines einzigen Wortes dem Arbeitnehmer eine zukünftige Weiterbeschäftigung verbauen.

Wir helfen Ihnen qualifiziert bei Kündigung, Arbeitszeugnis und Abfindung.