Als vermeintlich sichere Altersvorsorge haben Sie in Immobilienfonds, Beteiligungen oder Aktien investiert.
Als unerfahrener Anleger haben Sie auf die Aussagen Banken und Anlageberater vertraut. Entgegen allen Versprechungen haben Sie nun herbe Verluste hinnehmen müssen.
Gerade in diesem Bereich tummeln sich unzählige schwarze Schafe.
Wie durch den Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden, sind Anlageberater und Banken zu einer umfangreichen Beratung und Aufklärung ihrer Kunden beim Kauf von Aktien, Investmentfonds, Immobilienfonds und Gesellschaftsanteilen verpflichtet.
Wird diese Beratungspflicht verletzt, so stehen dem Anleger Schadensersatzansprüche oder sogar der Anspruch auf vollständige Rückabwicklung zu.
Auch bei Erwerb eines Immobilenfonds oder einer Gesellschaftsbeteiligung durch so genannte Treuhandverträge sind Sie nicht chancenlos. In jüngster Zeit hat die Rechtsprechung entschieden, dass solche Treuhandverträge oftmals unwirksam sind, mit der Folge, dass alle mit der Anlage verbundenen Verträge, auch die Darlehensverträge unwirksam sein können.
Unsere Leistung
Unsere Kanzlei hilft Ihnen bei der Durchsicht von Darlehensverträgen, bei fehlerhaften Anlageberatungen, bei der Kündigung geschlossener Immobilienfonds, bei Prüfung von Leasingverträgen.
Rechtsanwalt Schiessl ist seit über einem Jahrzehnt in diesem Bereich bundesweit tätig und verfügt über die entsprechende Erfahrung außergerichtlich und vor Gericht.